Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und DJ Eric abgeschlossen wird.

2 . Angebot
a) Alle Angebote sind unverbindlich.
b) Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beläuft sich in der Regel auf 30 Tage.

3 . Vertragsabschluss
a) Bei jeder Buchung erhält der Kunde einen schriftlichen Vertrag, den er zurücksenden muss.
b) Sollte der im Vertrag bis zum Tag der Veranstaltung nicht vorliegen, muss der unterschriebene Vertrag spätestens vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
Sollte das nicht der Fall sein, behalte ich mir vor meine Technik nicht aufzubauen und die Vertraglich festgelegte Summe in voller Höhe zu berechnen.

4 . Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:

Bis 3 Monate vor der Veranstaltung wird keine Stornogebühr berechnet.

Bis 2 Monate vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 25%  berechnet.

Bis 1 Monat vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% berechnet.

Ab 30 Tage vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% berechnet.

Ein verschieben des Auftrages ist nicht möglich.

Ein Rücktritt seitens des DJ´s ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B Unwetter, Krankheit oder Unfall möglich.

Der DJ wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod)

Der DJ wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen.

5 . Preise, Zahlung und Verzug
a) Alle Preise sind in Euro angegeben. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) wird im Vorfeld besprochen.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der DJ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen.
d) Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind durch den Kunden zu begleichen.

6 . Leistungserfüllung
a) Die Leistungserfüllung vom DJ umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik im vereinbarten Zeitraum.
b) Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.
c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Aufbauzeit für unser Standardpaket beträgt ca. 1 Stunde. Die Zeit kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.
d) Die Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musikbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte der DJ auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
e) Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik wird keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage übernommen. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises.

7 . Pflichten des Kunden
Falls im Vertrag festgehalten, ist ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit für den DJ zur Verfügung zu stellen.

8 . Haftung

a) Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des DJ´s verursacht worden ist.

b) Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

c) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen.

d) Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Stromanschlussmöglichkeiten.

e) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.

f) Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein.

g) Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

9 . Anlieferung, Abtransport
Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist der DJ (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

10 . Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Sowei die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gestzlichen Vorschriften.